Lexikon der auf dieser Seite benutzten Begriffe
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Begriff | Definition |
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Malakowturm | Massive, hochbelastbare Industriebauwerke, z.B. Fördertürme, die damals ihren volkstümlichen Namen in Anlehnung an das aus dem Krimkrieg bekannte Fort Malakow der Festung Sewastopol erhieten.
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MKbG | Abkürzung für "Mansfeld‘sche Kupferschieferbauende Gewerkschaft"
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Mnw | Mnw = Mannschaftsnachweis Die Mnw mussten durch die MKbG gemäß § 93 des damals gültigen „Allgemeinen Berggesetzes“ geführt werden. Sie waren zum Abschluss eines jeden Kalenderjahres zu erstellen. Im Jahr 1863 wurde von dem damaligen Ober-Berg- und Hütten-Direktor Ernst Leuschner eine Erweiterung der vom Gesetzgeber geforderten Nachweispflichten verfügt. So waren in den Mnw neben den geforderten bergamtlichen Daten (u. a. Geburtsjahr, Wohnort, Qualifikation, Datum Aufnahme Bergbautätigkeit) auch Angaben über die Familienverhältnisse (z. B. Ehefrau, Anzahl der Kinder unter 14 Jahren) zu dokumentieren. Weiterhin wurden auch Daten über die privaten Besitzverhältnisse (z. B. Haus- und Grundstücksbesitz) sowie über gewährte Unfall- und Militärrenten ausgewiesen.
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