Zur Entwicklung der Grubenwehren im Mansfelder Kupferschieferbergbau - 3. Regeln für Ausbildung und Einsatz der Grubenwehr

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3. Regeln für Ausbildung und Einsatz der Grubenwehr

Eine Grubenwehr war und ist eine Organisation von Freiwilligen zur Rettung von in Gefahr geratenen Bergleuten und zur Verhinderung und Bekämpfung von Havarien. In den Grubenwehren des Mansfeld-Kombinates waren ausschließlich Betriebsangehörige aus möglichst vielen Berufsgruppen organisiert, um eine umfassende Einsetzbarkeit zu gewährleisten. Sie wurden nach strengen Kriterien (Gesundheit, Persönlichkeit) ausgewählt. Spezielle Qualifikationen, wie sie der Bergbau erforderte (Anschläger, Lokfahrer, Handhabung der Löschtechnik, usw.), wurden im Rahmen der Ausbildung erworben. Die Grubenwehren Sangerhausen und Niederröblingen hatten eine Sollstärke von je 50 Wehrleuten. Die Iststärke lag immer etwas darüber. Von den Mitgliedern der Wehr besaßen jeweils 15 % die Qualifikation eines Oberführers (ing.-technisches Personal), 15 % die eines Gerätewarts (Metallhandwerker), 20 % die eines Gruppenführers. Etwa 20 % der Wehrmitglieder gehörten der Spezialgruppe der Taucher an.

Die Leitung der Wehr mit der Hauptaufgabe der Gewährleistung der umfassenden Einsatzbereitschaft hatte der Oberführer. Er nahm diese Tätigkeit nebenamtlich wahr. Das einzige hauptamtliche Mitglied der Grubenwehr war ein Gerätewart. Er hatte die ständige Einsatzbereitschaft der Atemschutztechnik, für deren Wartung es spezielle Vorschriften gab, zu sichern. Die Ausbildung der Wehrmitglieder erfolgte monatlich und außerhalb der Arbeitszeit. Außerdem wurde jährlich ein Wochenlehrgang abgehalten. Besonderer Wert wurde auf die Gewöhnung an Sichtbehinderung, hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit und die ständige Anpassung der Ausbildung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse gelegt. Die Einsätze der Wehr erfolgten nach Einweisung durch den Oberführer ausschließlich in Gruppen zu 5 Mann unter der Leitung eines Gruppenführers. Ein Einsatz unter Gerät (Atemschutztechnik) begann auf Anweisung des Oberführers in der Bereitschaftsstelle, wenn eine zweite Gruppe mit Atemschutzgerät dort als Sicherheitsreserve bereitstand. In der Bereitschaftsstelle hielten sich weiter mindestens ein Gerätewart mit Verschleißmaterial (Sauerstoff, Alkalipatronen) und Prüfgerät für die Atemschutzgeräte, ein Arzt, ggf. weitere Hilfskräfte auf. Die Lage der Bereitschaftsstelle wurde von der Einsatzleitung über Tage festgelegt, zu der der Oberführer stete telefonische Verbindung hielt. In der Einsatzleitung war ebenfalls ein Oberführer anwesend. Auch für den Einsatz selbst gab es konkrete Einsatzvorschriften.

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