Mansfelder Berg- und Hüttenkleidung - ...um das Jahr 1769

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Die Kleidung um das Jahr 1769

Generalbergkommissar v. Heynitz um 1768

Wie wir bereits bemerkten, war bisher eine gewisse Eigenständigkeit der Mansfelder Bergleute bezüglich ihrer Berufskleidung festzustellen. Man trug den Kittel, das Leder und den Hut mehr aus Zweckmäßigkeitsgründen, als dass man damit besonders seine Zugehörigkeit zum Bergmannsberuf hätte dokumentieren wollen. Maßgebend war für den Bergmann stets der Inhalt seines Geldbeutels gewesen, und in diesem war schon immer reichlich Platz übrig. Nicht etwa, dass die Knappen einer gefälligen Kleidung abhold gewesen wären; nein, ihr Einkommen gestattete ihnen eben kaum Neuanschaffungen dieser Art, die über ihre bescheidenen Verhältnisse hinaus gingen. Da halfen auch keine Erlasse und Strafandrohungen seitens der Bergbehörden.

Wenn wir erfahren, dass bereits im Mittelalter Aufzüge und Paraden der Bergknappen vor den Potentaten jener Zeit stattfanden, so ist uns aus dem Mansfelder Bergbaugebieten solches nicht bekannt. Die Bergherren, die Grafen von Mansfeld, mögen da kaum interessiert gewesen sein. Ihnen ging es wahrscheinlich lediglich um den Gewinn, den sie aus den Bodenschätzen zogen.

Und so brachte denn das Jahr 1769 mit dem Heynitzschen Erlass bzgl. der Neuordnung der bergmännischen Tracht eine neue Richtung in das Bekleidungswesen der Mansfelder Bergleute, was uns veranlasst, hier etwas länger zu verweilen.

Der Generalbergkommissar v. Heynitz zeigt sich uns hier als eine der typischen Gestalten des hohen Hofbeamtentums. Seine prächtige Tracht aus Samt, Seide und Atlas repräsentiert hohe Werte. Die Metallbeschläge der Prunkbarte, des Säbels und die sonstigen Metallteile sind vergoldet. Kaum ein Teil dieser Kleidung, der nicht mit kostbaren Stickereien, Borden und sonstigen Besätzen bedeckt wäre. Dieses Bild nach einem Gemälde von Anton Graff dürfte um 1770 (1772) entstanden sein. 

Berghauptmann und Bergamtsaufwärter um 1769

Der Berghauptmann als Reiter des Oberbergamtes im Mansfelder Bergbaugebiet ist hier durch seine prächtige Tracht gekennzeichnet. Der Schachthut, oder Tschako, wie wir ihn hier im Mansfeldschen nennen wollen, ist, wie die Puffjacke, von schwarzem, die Beinkleider, das Camisol, das Säbelgurt, von weißem Atlas. Das Fahrleder und die Kniebügel sind innen mit weißem Taft gefüttert. Das Ganze ist überladen mit goldenen Tressen in doppelter Führung. Den Tschako schmücken das kursächsische Wappen und die schwarz-weiße Federaigrette (Federkrone). Über den Schultern liegt ein „Capuchon“ (Kapuze), auch, wie die Strümpfe, aus weißer Seide. Zur Parade trägt er eine Barte mit silbernem goldgeränderten Blatt und golden umwundenem Holm.

Der Bergamtsaufwärter, welcher ihm hier diese Barte reicht, ist der Vertreter der untersten Klasse, die noch unter der des Treckejungen rangiert. Er hat das Amt eines Bediensteten. Sein Anzug ist einfach. Der Kittel weist als Schmuck nur zwei Knopfreihen mit einfacher doppelter Tresse auf. Auf der linken Brustseite ist das kursächsische Wappen angebracht. Das Camisol (mit Ärmeln versehenes oder auch ärmelloses Oberteil), wie auch der Tschako ist ohne jeden besonderen Schmuck. Allerdings ist ihm hier die Perücke zuerkannt, welche sonst nur von Angehörigen der „oberen Klassen“ (bis zur Klasse X) getragen wird.

Bergvoigt und Hüttenverwalter um 1769

Dem Bergvoigt oblag die oberste Aufsicht über das gesamte Mansfelder Bergbaugebiet. In seiner Tracht unterscheidet er sich im Prinzip nicht sehr von der des Berghauptmanns. Etwas weniger Goldtresse, eine Feder weniger am Tschako, trägt er jedoch wie dieser auch die Paradebarte.

Neben ihm der Hüttenverwalter hat die gleichen Aufgaben im Bezug auf das Hüttenwesen. Im Gegensatz zum Schwarz der Bergleute tragen die Hüttenbeamten die Puffjacke aus grauem Tuch, aber mit einem schwarzen Capuchon. Da sich sein Aufgabenbereich nicht so weit wie das seines Kollegen vom Bergbau erstreckt, trägt seine Kleidung auch etwas weniger Besatz. Das Fahrleder ist mit schwarzem Taft gefüttert und anstelle der Barte tritt ein Berghäckel mit gelbem Blatt; bei Paradeaufzügen ein brennendes Grubenlicht.

Markscheider und Bergrichter um 1769

Von des Markscheiders Verrichtung sagt die Bergordnung: „So soll hierzu eine tüchtige und in dieser Kunst fertige Person bestellet und in gebührliche Pflicht genommen werden.“ Zur Klasse IV gehörig, trägt er das Doppelwappen am Tschako und das Fahrleder ist mit schwarzem Taft gefüttert. 

„Damit niemandem an seinen Rechten Verkürzung geschehe so soll unser verordneter Bergrichter Macht und Gewalt haben, in allen peinlich- und anderen Gerichtsfällen zu Recht sprechen und zu Bergwerk und Hütten zu verhelfen."

Schon in ihrem Äußeren zeigen diese beiden Herrn, dass sie der gehobenen Beamtenschaft angehören.

Schichtmeister und Oberprobierer um 1769

Die Tätigkeit des Schichtmeisters würden wir heute etwa als die eines Betriebsleiters bezeichnen. Seine Schächte hatte er alle 14 Tage zu befahren, die ihm unterstellten Belegschaften zu beaufsichtigen und die Gedinge zu stellen. Ferner oblag ihm die Geschäftsführung des ihm unterstellten Betriebes.

Über den Oberprobierer auch Guardein (Wächter bzw. Hüter) genannt, berichtet die Bergordnung, dass er

„Allzeit ein verständiger Probierer verordnet und mit Eydespflicht recht probier, absonderlich die Kupfer, sobald sie ausgeschlagen, auf das reinste fleißig, nicht zu kalt oder zu heiß, und also niemandt zu Schaden nach seinem besten Vermögen in Zayn giße und keinem andern vor sich und an seine stadt die Proben zu fertigen vergönne."

Das heißt also, kurz gesagt, dass wir es hier mit dem Vorsteher des Labors zur Untersuchung der Minern zu tun haben.

Beide sind der IV. Klasse zugeordnet und unterscheiden sich nur durch Ihr schwarzes bzw. graues Habit.

Saigerhüttenfaktor und Geschworener um 1769

Die Tätigkeit des Faktors lag im Verwaltungsbereich. Seine Aufgabe war es, die Hüttenschreiber zu kontrollieren, Lohngelder von den Oberfaktoren entgegenzunehmen und den Hütten zuzuleiten. Lieferungen an Holz, Kohlen und sonstigen Materialien unterstanden seiner Aufsicht. Da ihn seine Tätigkeit auf die verschiedenen Hütten führte, stand ihm im Dienst ein Reitpferd zur Verfügung.

Der Geschworene gehörte der oberen Aufsicht an. Wie seine Dienstbezeichnung schon aussagt, ist er vereidigt und damit verpflichtet, alle Vergehen oder Verstöße gegen die Bergordnung unverzüglich der oberen Bergbehörde zu vermelden und auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten.

Gleich Punkt 1 seiner Instruktion verpflichtet ihn,

„... sich eines christlichen und ehrbaren Lebens zu befleißigen, seinen Untergebenen mit gutem Exempel vorgehen und sich besonders das Sitzen und Zechen in denen Schenken und Gemeinmachen mit den Steigern und Burschen sich gänzlich zu enthalten."

Auf seinem Revier hat er täglich sich im Berg-Habit einzufinden und darauf zu dringen, dass auch die Steiger und Bergburschen sich in gleicher Kleidung einstellen."

Hüttenschreiber und Bergmusiker um 1769

Der Hüttenschreiber wird angehalten,

„täglich seine ihm anbefohlene Hütte aufzusuchen, daselbst die Schieffern, Kohle und dergleichen in Empfang zu nehemen und hierob richtig Register zu führen, nichtweniger gesambten Hüttenpursche, Schmelzer, Schlackentreiber, auch Wasserknechte fleißig Aufsieht haben.“

Rangmäßig der Klasse V angehörig, trägt er das einfache Wappen am Tschako, den Säbel und das ungefütterte Leder.

„Den Bergleuten ist ein freies und lustig Gemüt zugleich angeboren, und muß sich dahero deßselben durch singen der Bergkreyhen bezeugen …"

Aus den Reihen dieser sangesfreudigen Knappen bildeten sich Zusammenschlüsse solcher Sänger, welche später auch zur Instrumentalmusik übergingen und Musikkapellen gründeten. Der Begriff „Bergsänger" behielt dabei seine Bezeichnung und hat bis in unsere Tage seine Bedeutung nicht ganz verloren. Bergwerksgesellschaften bildeten mit der Zeit eigene Kapellen aus Betriebsangehörigen, welche bei Aufzügen und auch bei gesellschaftlichen Veranstaltungen aufspielten. Unser Bild zeigt einen solchen Bergmusiker, oder wie sie zu jener Zeit genannt wurden, Hautboisten. Obwohl er hier rangmäßig unter den Steigern steht, trägt er den Säbel und die Federaigrette am Tschako.

Fahnenträger um 1769

Das Heimatmuseum Eisleben bewahrt mehrere Fahnen aus Mansfelds bergbaulicher Vergangenheit, welche bei Aufmärschen den Zügen vorgetragen wurden.

Die Fahnenträger, der Rangordnung VII nach in einer Sonderstellung, gehörten der unteren Beamtenschaft an. Die hier gezeigte Fahne aus dem Jahr 1768 dürfte anlässlich der Einführung der neuen Tracht angeschafft worden sein. Sie zeigt das Mansfelder Wappen auf der Vorder-, das sächsische auf der Rückseite, von Lorbeerzweigen umrankt und zwei Bergknappen als Schildhalter.

Knappschaftsältester und Fahrsteiger um 1769

Der Knappschaftsälteste, als Vorsteher der Knappschaft, wird von dieser gewählt. Es ist dies ein älterer, durch gute Eigenschaften, so einen ehrbaren Lebenswandel und guten Leumund sich dieser Vertrauensstellung würdig erweisender Mann. Ihm obliegt die Verwaltung der Büchsenkasse zur Unterstützung armer, nicht mehr arbeitsfähiger Knappen. Auch muss er auf einen ehrsamen Wandel des Bergvolkes achten. In seiner Tracht gleicht er sich der der unteren Beamtenschaft an. Besondere Kennzeichen sind hier die weiße Aufsteckkappe, unter dem Tschako zu tragen, und die weißen „Bäffchen" am Kragen. Rangmäßig gehört er der Klasse VI an.

Der Fahrsteiger unterscheidet sieh in seiner Tracht nicht sonderlich vom Ältesten. Hier ist es die weiße Halskrause, die sogen. „Steigerkrause", denn nur von diesen wurde sie getragen, welche ihn als einen solchen kennzeichnet. Die Steiger gingen damals aus dem Mannschaftsstand hervor und hatten noch nicht die Bedeutung etwa unserer heutigen Bergbauingenieure. Rangmäßig gehörten die Fahr-, Stollen- und Kläubesteiger der VIII. Klasse an. Ihnen fehlt die Feder am Tschako, wie ihnen auch der Säbel nicht zuerkannt wird.  

Bergtambour und Treckejunge um 1769

Der Bergtambour erhält eine fast militärische Bekleidung. Den Kittel schmücken weiße Umschlagklappen mit Goldknöpfen und -schnüren. Auch die weißen Schwalbennester sind mit Tressen besetzt. Der Tschako trägt das Wappen und die Federaigrette, gehalten von der schwarz-gelben Bandschleife. Ebenso ist ihm der Säbel zuerkannt. Eine, kann man sagen, bevorzugte Ausstattung.

Der Treckejunge, an vorletzter Stelle der Rangordnung stehend, zeigt keinerlei Unterscheidung von den Handwerkern und Häuern. Sein, mit einem weißen, schmalen Kragen, dem Capuchon, und Ärmelaufschlägen besetzter Kittel ist auch hier mit einer engen Knopfreihe geschlossen. Der Tschako ist mit einfacher Tresse und vorn mit der schwarz-gelben Bandschleife besetzt. Bei Aufzügen trägt er eine kleine Keilhaue und bei abendlichen Aufzügen eine brennende Fackel.

Hüttenmann und Schieferhäuer um 1769

Die Tracht der Häuer ist gleich denen der Handwerker, Kunstknechte und der Treckejungen. Während die oberen Klassen bis zum Steiger die „Kniebügel" als Bestandteil und zum Teil als Rangabzeichen ihrer Tracht tragen, schließt man hier merkwürdigerweise diejenigen, welche die Knieleder tragen, wie diese im Mansfeldschen heißen, davon aus. Bei Aufzügen trägt der Häuer das brennende Grubenlicht und die geschulterte Keilhaue.

Sein „Bruder" Hüttenmann unterscheidet sich wesentlich von seinem Kollegen des Bergbaues. Der Tschako von schwarzem Filz entspricht in seiner Aufmachung dem des Bergmanns. Darunter ist die auf den Kopf gestürzte fliegende Kappe aus Leinwand. Ein Kittel oder Hemd, bis zur Hälfte mit gelben Knöpfen besetzt, weiße leinene Hosen, dazu weiße Zwirnstrümpfe und schwarze Halbschuhe mit gelben Schnallen, gehören zur Tracht. Er trägt ein schwarzes Leder vorn und bei Aufzügen Hüttengezähe und ein brennendes Grubenlicht.

Bergschmied und Haspelknecht um 1769

In der Reihe der Handwerker im Grubenbetrieb übt der Bergschmied, gleich seinem Kollegen, dem Maurer und dem Zimmerling, seine für den Produktionsablauf wichtige Tätigkeit aus. Seine Tracht unterscheidet sich von der des Haspelknechts nur durch das braune Schurzleder und den bei Aufzügen geschulterten Schmiedehammer.

Der Haspelknecht rangiert auf der Stufe der Treckejungen. Gleich diesem ist auch seine Arbeit eine schwere und nicht weniger gefährliche. Auch seine Tracht unterscheidet sich nicht von der des Jungen.

Zimmerling und Bergmäurer um 1769

Mit zunehmender Tiefe der Schächte gewinnen die Handwerker immer mehr an Bedeutung. Hier sind es der Zimmerling und der Bergmäurer, welche besonders beim Abtäufen der Schächte in Erscheinung treten. Sie sind lediglich unterschieden durch die Farbe ihres Schurzes, welcher beim Zimmerling aus braunem, bzw. rohem Leder besteht. Beim Mäurer ist das Leder gelb. Die Axt und der Maurerhammer lassen weiter die Art ihrer Tätigkeit erkennen. Bei Aufzügen tragen auch sie das brennende Grubenlicht.

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