Mansfelder Berg- und Hüttenkleidung - ...um das Jahr 1934

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Die Kleidung um das Jahr 1934

Bergwerksdirektor und Steiger um 1934

Im Jahre 1934 erfolgte die Aufhebung der bis dahin gültigen Vorschriften für die bergmännische Kleidung vom Jahr 1857 durch die neuen Machthaber. Anstelle dieser tritt der Erlass des damaligen Ministers für Arbeit und Wirtschaft. Es erfolgt eine Neuregelung, die in nachstehenden Vorschriften zusammengefasst ist.

  1. An der in den einzelnen Bezirken überlieferten Knappentracht der Bergleute wird nichts geändert.
  2. Als Dienstrock wird ein für alle Beamte und Angestellte gleicher Bergkittel eingeführt. Rangunterschiede werden lediglich auf den Spiegeln gezeigt.
  3. Puffjacke, Schachthut und Säbel sowie der Mantel sind, abgesehen von den Rangabzeichen, für alle Uniformgruppen gleich. Das Bergleder wird von den Bergleuten und Bergbeamten in gleicher Form getragen.
  4. Die Hoheitszeichen sind der neuen Staatsform angepasst.

Es wäre zu viel, auf die hier nun folgenden umfangreichen Anordnungen näher einzugehen und wir greifen uns da nur mal die Angehörigen der Gruppen 3 und 8 heraus.

Die erstere (Gruppe 3) zeigt uns den Bergwerksdirektor. Er wird gekennzeichnet durch die goldene Kragenstickerei mit umlaufendem Eichenlaub und einer Rosette. Am Tschako trägt er oben eine goldene Borde und den preußischen Adler, schwarz-weißem Federbusch mit der preußischen Kokarde. Dazu gehört der Säbel. Bei nichtoffiziellen Anlässen wird die Mütze mit Samtstreifen, roten Biesen, Kokarde  (Schlägel und Eisen) getragen.

Für die Gruppe 8, hier ein Steiger im Bergkittel aus schwarzem Tuch mit Stehkragen und kleiner Pelerine. Auf Brust- und Ärmelpatten je 6 schwarze Knöpfe mit Schlägel und Eisen. An der Armkugel dünne Fransen. Der Kittel wird im Dienst, soweit nicht Uniform vorgeschrieben ist, getragen. Zum Kittel gehören Mütze, Mantel oder Umhang mit Koppel, aber kein Leder und Säbel.  

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