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Die Kläubung des Kupferschiefers


Die Kläubung des Kupferschiefers  - Die geförderten Schiefern wurden früher, getrennt nach den Gewinnungsbrigaden, in einzelne Kläubeställe gekippt und einer Handscheidung unterworfen, wobei taubes Gestein von den Schiefern getrennt wurde und somit auch eine Kontrolle der Qualität der Arbeit der Gewinnungsbrigaden erfolgte.
Beitrag von Dr. Hans-Joachim Langelüttich - 1996 (Übernommen von der Vereinsseite)


Im Jahre 1960 wurde auf den Mansfelder Schächten die Stallkläubung der geförderten Schiefern eingestellt. Die 300 - 400 Kläuberinnen und Kläuber wurden auf andere Arbeitsplätze im Mansfeld-Kombinat umgesetzt. Die auf den beiden neuen Schachtanlagen des Sangerhäuser Reviers projektierten und baulich zum Teil schon realisierten Bandkläubeanlagen kamen nicht mehr zur Ausführung.

Auf die Bezahlung der Gewinnungsbrigaden hatte das keinen Einfluss, weil der Abzug nicht vernormter Anteile von der gewogenen Brigadeförderung (Schwarze Berge und Dachberge bzw. Dachberge bei Vernormung auf Lage 1 - 4 bzw. Lage 1 - 5) nach den Ergebnissen der Kontrollkläubung (ca. 10% der Förderung) auf den Kommissionskläubebändern erfolgte, die bestehen blieben. Nach Eisenächer entfielen im 13./14. Jhd. ca. 60 % der Gesamtkosten der Kupfergewinnung auf die Verhüttung des Kupferschiefers, wovon ca. 42 % auf die Kosten für die zum Schiefernschmelzen benötigte Holzkohle kamen. wegen Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Holzkohlemenge und der Tatsache, dass damalige Kupfergehalte in der Schlacke von 0,4 - 0,8 % bei 75 % vom Erzgewicht Schlackenfall aus Schiefern mit 3 - 6 t Cu/t kein Kupferausbringen gestatteten, enthielten schon die Berg- und Hüttenordnungen der Mansfelder Grafen im 15. und 16. Jhd. Festlegungen gegen nicht schmelzwürdige Beschickung:

"Es soll keiner unreine Schiefern einhauen bei Strafe von 10 Gulden, auch für alle, Tage die Abscheidung vom Schieferstalle abtragen."

"Ein jeder Steiger soll seine Schiefern nur am Tage vorm Schacht und nicht zu grob kläuben."
Bestraft wurde, "wer die geförderten Schiefern nicht zehen und einen Tag vor dem Abtransport vor dem Schachte liegen lässt."  (Damit die Schauherren sie besichtigen konnten.)

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nach 1845 der Schichtlohn eines Kläubers mit 6 Silbergroschen und 10 Pfennig gleich dem eines Häuers war.

Die Kläubung beruhte auf der makroskopischen Unterscheidbarkeit der Flözlagen:

Die Nähte sitzen bis auf die ca. 2 cm über der Hiekennaht befindliche Bleinaht auf den Schichtgrenzen. Außer der von Bitumenkügelchen ("Hieken" von bis zu 3 mm Durchmesser) gebildeten Hiekennaht stellen die Nähte flächenhafte Konzentrationen von Sulfidmineralien bis zu kompakten "Linealen" von bis zu mehreren Millimetern Stärke dar. Feine und grobe Naht werden oftmals beidseitig von einer stärkeren Konzentration der Sulfidkörnchen, der "Schattierung", begleitet, die zur Lette und auch zum Schieferkopf intensiver ist. Bei fehlender Sulfidvererzung werden die betreffenden Nähte auch von Anhydrit gebildet. Wie auch zuweilen Kupferglanz an Stelle des Bitumens in der Hiekennaht auftritt.
Da der Hauptteil der Metallführung des Kupferschiefers sich in makroskopisch nicht sichtbaren feinst verteilten Sulfidkörnchen von 1 - 120 (300) µm Durchmesser als sogenannte "Speise" findet, wurde der Kupfergehalt der einzelnen Lagen nach Ablösung des Schmelzens von "Fuderproben" in kleinen Schachtöfen Ende vorigen Jahrhunderts durch kolorimetrische Analyse bestimmt. Dazu wurden auf den Kommissionskläubebändern brigade-(Strebbogen)weise nach Flözlagen getrennte Monatsdurchschnittsproben entnommen.

Entsprechend der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgesetzten "Kläubegrenze" (>= 12,8; zuletzt aber 6 kg Cu/t), erfolgte die Festsetzung des "Kläubetenors": Lage 1 - 3, (im vergangenen Jahrhundert auch Lage 1 - 2), Lage 1 - 4, Lage 1 - 5, aber auch z.B. Lage 4 + 5 (umgekehrte Kläubung) für die Förderung der jeweiligen Abrechnungseinheit.

Die Kläubung geschah auf reihenweise nebeneinander angeordneten Kläubeställen. Mit der Schaufel wurden die Schiefern aus dem 10 Tonnen fassenden Sturzbunker entnommen, die "ungültigen" (nicht schmelzwürdigen) "Ausschläge" ausgekläubt, auf die "Schurre" geworfen und die gekläubten Schiefern in den etwa 7 Tonnen fassenden Verladebunker geworfen. Die Größe der Öffnung erforderte das Zerschlagen großer "Wacken" mit dem Fäustel auf annähernd maximale Kokskorngröße, was für den Ofengang auf der Rohhütte günstig war. Verwachsene "gültige" und "ungültige" Lagen wurden mit dem Scheidehammer getrennt. Dieser war in der Draufsicht aufs Auge rhombenförmig, rund 10 cm lang, am Auge rund 2 cm breit und rund 2 cm hoch. Er hatte an einem Ende eine dem Stiel parallele Schneide auf dem anderen eine ebenso gerichtete etwa 0,8 cm breite Bahn und war rund 45 cm lang gestielt. Das von den Kläubern ausgelesene Material wurde abgefahren und gesondert aufgehaldet.
Weil die Ausschläge aus dem Feinkornanteil der Förderung mit vertretbarem Aufwand nicht auszu-kläuben waren, wurde die Schieferförderung vor dem Kläuben auf Fortschritt- und Lademannschacht wagenweise auf 25 mm Rundloch-Trommelsieben bzw. 40 mm Quadratloch-Schwingsieben klassiert. Dabei fielen 26 % bzw. 36 % "Kläre" an, deren Kupfergehalt wegen des Überproportionalen Anteils weniger fester unterer Flözlagen 3 bis 11 % über dem Durchschnitt aller Kornklassen liegen konnte.

Die Vernormung der Brigaden erfolgte nach der vorhandenen Lagengültigkeit und Scheidung entweder auf Lage 1 - 4 oder 1 - 5. Daraus ergaben sich "zulässige" Ausschläge (z.B. Lage 4 bei Vernormung Lage 1 - 4 und Kläubetenor 1 - 3) und "unzulässige" Ausschläge (z.B. Lage 5 und 6 bei Vernormung Lage 1 - 4 oder Lage 6 bei Vernormung Lage 1 - 5). "Unzulässig gültige" Ausschläge traten bei gültiger Lage 6 auf, die bei Vernormung Lage 1 - 5 gesondert zu schicken war.
In der Tabelle 2 sind die Ergebnisse der Stallkläubung Mitte der 50er Jahre aufgeführt.

Die Arbeit der Kläuber und Kläuberinnen - zur damaligen Zeit einer der wenigen Frauenarbeitsplätze im Kombinat - war nicht nur anstrengend, sondern vor allem auch Witterungsunbilden ausgesetzt. dennoch war außer dem Schaufeln und Klopfen mitunter auch Gesang zu hören, vor allem in der Weihnachtszeit. Auch waren in dieser Zeit vielfach Weihnachtsbäume zu sehen. Der Anteil der 1956 auf dem Ernst-Thälmann-Schacht im Durchschnitt aller Kläubetenors ausgekläubten Ausschläge betrug 7 % der Schiefernförderung.

Im Jahre 1959 waren es nur noch 4,03 % der aus der Mansfelder Mulde geförderten Schiefern, weil auch die Lage 5 mit 4 - 5 kg Cu/t mit vernormt und in den Kläubetenor 1 - 5 einbezogen wurde. Abbau in der Lagengültigkeit 1 - 3 sowie der Kläubetenor 1 - 4 waren völlig in den Hintergrund getreten. Der durchschnittliche Kupfergehalt der Ausschläge betrug 2,5 kg Cu/t. Die Kläubekosten betrugen zu dieser Zeit 3,- M/t Durchsatz, die Rohhüttenkosten 50,- M/t kupfer- haltigen Möller.

Hatten unter den Verhältnissen des Jahres 1956 Kläubekosten von 3,- M noch eingesparte Rohhüttenkosten von 3,5 M gegenübergestanden, waren 1959 für 35,3 kt Ausschläge eingesparten 1.765 TM Rohhüttenkosten 2.228 TM Kläubekosten für 726,6 kt Schiefern und abgesiebte Stücke aufzuwenden. Das entsprach einem Verlust von 463 TM/a.

Auf Grund dieses Sachverhaltes, begünstigt durch die zum 1.1.1960 vollzogene Wiederzusammenfassung des Hüttenkombinates und der sechs seit 1.4.1953 selbstständigen Bergbaubetriebe in einem Kombinat, entschloss man sich 1960 die Stallkläubung einzustellen. Gleichzeitig wurde die Gewinnung der Lagengültigkeit 1 - 4 strikt von 1 - 5 auf 1 - 4 durchgesetzt. das betraf über 40 % der Schiefernförderung der Mansfelder Mulde, wodurch sich die Schiefernförderung um ca. 160 kt/a mit einem Durchschnittsgehalt von 3 - 5 kg Cu/t verringerte. Dadurch wurde der Minerndurchsatz der Rohhütten nicht um die 35,3 kt nicht mehr ausgehaltenen Ausschläge erhöht, sondern um über 100 kt/a entlastet. Die Kupferproduktion des Bergbaues verringerte sich um rund 640 t Cu/a. Bei einem auf den kupferhaltigen Möller bezogenen Schlackefall von 75,7 % mit 0,188 % Cu, einem Eisenanfall von 0,4 % mit 7,81 % Cu und Essenverlusten von 0,73 % mit 2,1 % Cu betrug der Kupferverlust des Rohhüttenprozesses rund 2 kg Cu/t Minern. aus Schiefern mit durchschnittlich 4 kg Cu/t waren also nur ca. 2 kg/t Durchsatz im Rohstein und Pb-reichen Flugstaub auszubringen, so dass die Tonne Kupfer aus diesem Material rund 25.000 Mark Rohhüttenkosten erforderte.

Den bereits damals mit der Entwicklung des Geradstrebverfahrens erwarteten Anstieg der Verdünnung im Fördererz gedachte man mit dem kombinierten Schwimm-Sink- und Flotationsverfahren zu begegnen. Ein Problem, das einer besonderen Betrachtung bedarf.

03/2022

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