Der Beginn der Teufarbeiten des Dittrichschachtes am 31. Juli 1907 - Der Streit um die Hinterlegung einer Kaution

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Der Streit um die Hinterlegung einer Kaution

Im Jahr 1906 reichte die Berginspektion I beim Königlichen Bergrevierbeamten in Eisleben den Betriebsplan für das Abteufen eines neuen Schachtes bei Unterrissdorf ein. In seiner Erörterung konnten die Befürchtungen der preußischen Bergverwaltung hinsichtlich eines mit dem Abteufen verbundenen Grundwasserentzuges in den Ortschaften Ober- und Unterrissdorf, Lüttchendorf und Wormsleben nicht ausgeräumt werden. Die daraufhin vom Königlichen Oberbergamt Halle geforderte Hinterlegung einer Kaution von 60 000 Mark wurde von der Gewerkschaft abgelehnt. Diese Kaution sollte die oben genannten vier Ortschaften in dem Fall schadlos halten, wenn es beim Abteufen des Dittrichschachtes zu einer Grundwasserentziehung in diesen Ortschaften eintreten sollte. Interessant ist die Begründung der Höhe der Kaution durch das Königliche Oberbergamt Halle. Es ging von einer Einwohneranzahl von 1520 in den vier Ortschaften und einem täglichen Wasserverbrauch von 60-80 l/Tag aus. Es gab weiter an, dass die Wasserbeschaffungskosten im ländlichen Raum erfahrungsgemäß bei 40 Mark/Einwohner liegen.

Zwecks Aufhebung dieses Kautionsbescheids wurde auch der zuständige preußische Minister durch die Mansfeldsche Kupferschieferbauende Gewerkschaft eingeschaltet. Er bestätigte aber die Entscheidung des Oberbergamtes Halle. So wurde am 6. September 1907 die Kaution durch die Gewerkschaft in Form von mündelsicheren Wertpapieren bei der Königlichen Regierungshauptkasse in Merseburg hinterlegt. Erst nach dem Abschluss der Teufarbeiten des Dittrichschachtes, wo es nicht zu dem vom Oberbergamt befürchteten Grundwasserentzug kam, erhielt die Gewerkschaft im April 1911 die Kaution zurück.

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