Lieder und Gebete im Tagesablauf der Berg- und Hüttenleute

Veröffentlicht in Sonstige Veröffentlichungen des VMBH e.V.


Lieder und Gebete gehörten zum Tagesablauf der Berg- und Hüttenleute, so auch im Mansfeldischen


Aus den Mitteilungen des Vereins – Autor: Dr. Rudolf Mirsch (Mitteilung Nr. 78 - 6/2005)

 

Die Rolle des Gebetes

Die Bergarbeit, aber auch die Tätigkeiten in den Schmelzhütten waren nicht nur eines Mannes Sache. Vielfältige Gefahren, welche Berg- und Hüttenleute während ihrer Arbeit ausgesetzt waren, die Schwere der Arbeit und die stets notwendige Zusammenarbeit formten Kameradschaften, welche in anderen Berufszweigen in solch ausgeprägter Form nur selten zu finden sind. Der noch weit in die neuere Zeit vorherrschende Glaube an Kobolde und die Dunkelheit bei unvollkommener Beleuchtung am Arbeitsort verliehen der Arbeit zudem einen besonderen Charakter. Durch gemeinsames Singen und andächtiges Beten sollte sowohl drohendem Unheil gewehrt wie auch der Schwere des Berufes gedacht werden, die nach alten Überlieferungen so von Gott gewollt sein sollte und mit Ehrfurcht zu tragen war. Spezielle Gebet- und Gesangbücher enthielten in unterschiedlicher Qualität Lieder und Gebete für Berg- und Hüttenleute für alle Lebenslagen. Im Vorbericht eines solchen Gebetbuches aus dem Jahre 1705 heißt es in drastischer Form jedoch (leicht geändert) dazu:

„Auch sei der Bergmann in nicht geringer Gefahr wegen der Bergteufel und allerhand Ungetüm, welche in der Finsternis herrschen, und in den Strecken herumfahren wie brüllende Löwen und suchen, wie sie die Arbeiter, wo sie nicht mit Gebet und Glauben verwahrt, verschlingen. .... wenn Not und Unglück sich auf den Zechen ereignet, wenn man mit hohen Kosten bauet, .... wenn ein Bruch erfolgen oder dergleichen Unglück vorfallen will, so kann man diesem allen mit andächtigem Gebet zuvorkommen und das Unglück abwenden“.

In geeigneten Räumen in den Hüttenbetrieben, in Zechenhäusern oder Betstuben in den Bergrevieren sammelte man sich, um nach dem gemeinsamen Gebet gestärkt zur Arbeit zu gehen oder nach der Arbeitszeit den Heimweg anzutreten.


Das Schichtgebet im Mansfeldischen

Es ist zu vermuten, dass bereits die Kapelle bei Welfesholz und auch die Gangolfkirche auf dem Kupferberg bei Hettstedt Treffpunkte waren, wo Bergleute vor Schichtbeginn zusammenkamen, ihr Gebet verrichteten und, nachdem sie das Gezähe in Empfang genommen haben, zu den Kauen der Schächte gingen, um gemeinsam einzufahren. Später waren es die Zechenhäuser, die - außerhalb der Siedlungen gelegen - inmitten größerer Abbaugebiete nachweisbar sind. Zechenhäuser waren öffentliche Gebäude, in denen sich die Bergleute versammelten, des Morgens vor der Schicht ihr Gebet verrichteten, die Namen der Mannschaft verlesen und die Gerätschaften aufbewahrt wurden. Es war ein Wirtshaus für Bergleute des Reviers. Als Beispiel sei das Zechenhaus im Rothenweller Zug bei Oberwiederstedt genannt.

Zechenhäuser boten auch den erforderlichen Schutz bei allen Wetterlagen, wie es in den Kauen der kleinen Schächte nicht möglich war. Die pünktliche Anwesenheit aller Arbeiter zur festgelegten Zeit war für die Anwesenheitskontrolle und Arbeitseinteilung durch die Steiger und somit für den geordneten Betriebsablauf von großer Bedeutung. Das Gebet war im Mansfelder Land spätestens ab dem 17. Jahrhundert nicht nur Tradition, sondern Pflicht. In der Berggerichtsordnung des Jahres 1688 heißt es in den nach heutigem Sprachgebrauch umständlichen Formulierungen im Artikel 2 wörtlich:

„Nachdem auch zur Erhebung und Steigen des Bergwerks sonderlich und vor allen Dingen ein fleißiges und andächtiges Gebet gehöret und erfordert wird, durch welches der Vater des Lichts, von dem Alle guten Gaben herkommen, bewogen wird, daß er seine reiche Hand auftut und seinen Segen in Klüfte und Gänge sinken und fallen lässet, auch die Bergleute beim Ein- und Ausfahren kräftiglich schützet und vor allem Unfall bewahret, als sollen alle Bergleute treulich vermahnet sein, nicht allein den Gottesdienst und öffentliche Predigten fleißig zu besuchen, sondern auch des Morgens, wenn sie auf den Schacht kommen, und ehe sie einfahren, auch da sie wieder ausfahren und aus dem Schachte in die Kaue kommen, ihr Berggebet mit Lesen und Singen fleißig und mit Andacht vorgeschriebener Maßen zu verrichten und damit sich zu verwahren, wie dann die Steiger darauf gute Achtung geben und allemal anzeigen sollen, welcher sich zu rechten Zeit auf denen Schächten und Zechen beim Gebet, als im Sommer des Morgens um fünf, des Winters aber bis 6 Uhr, und des Abends, sobald sie aus der Grube kommen, nicht einfindet und das Gebet abwartet, oder sich sonst der Gebühr nach nicht dabei bezeiget, damit dieselbe zu gebührender Strafe möge gezogen werden. Nebst dem Gebet soll man es mit der Hand frisch angreifen, ein jeder seine Arbeit treulich verrichten und beim Ein- und Ausfahren, es wäre denn Wettermangel oder andere wichtige Verhinderung im Wege, rechte Schichten zu halten“.

Der Ablauf der Andachten ist uns in einem Büchlein erhalten. Es trägt den umfangreichen Titel: „Angeordnete Betstunden, welche die Bergleute des Mannsfeld-Eisleb- und Hettstedtschen Bergwerks in folgender Ordnung auf denen Zechen und Schächten bei dem Ein- und Ausfahren Morgens, Mittags und Abends halten sollen“ und ist in mindestens zwei Auflagen (1791 und 1827) erschienen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Betende Bergleute“ Radierung von Prof. Georg Erler
„Betende Bergleute“ Radierung von Prof. Georg Erler

Es folgen das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis und die zehn Gebote. Danach sang man im Text genannte Lieder. Der Steiger wird, wie anderswo, die Andacht mit persönlichen Worten und einem Segenswunsch geschlossen haben. Das „Gesangbuch zur Morgen Andacht der Hüttenarbeiter bey der Ober- und Mittelhütte“ (1806) von Johann August Christian Krause, Hüttenschreiber der Ober- und Mittelhütte und Schichtmeister zu Großleinungen“ gibt keine Auskunft über den Ablauf der Andachten in den Mansfelder Hüttenbetrieben. Es enthält lediglich Texte zu 12 Morgenliedern und 24 Liedern verschiedenen Inhalts.

Nicht alle Berg- und Hüttenleute mögen der befohlenen Andacht mit voller Überzeugung gefolgt sein. In der Berggerichtsordnung waren harte Strafen angedroht. Für schwere Vergehen, z. B. Gotteslästerung, gab es 8 Tage Gefängnis bei Wasser und Brot, eine Stunde am Kreuze stehen oder es mussten 7 Gulden Strafe gezahlt werden. 140 Jahre später wurde im „Publikantum“ des Bergamtes vom 4. Juni 1828 für jedes versäumte Morgengebet ½ Silbergroschen Buße fällig. (Bei Schichtlöhnen von 5 bis 10 Silbergroschen.) Nach dem Gebet waren bis zur Einfahrt 15 Minuten Zeit. Bei Überschreitung dieser Frist wurde ein Silbergroschen Strafe verhängt. In der Folgezeit wurden die Strafmaßnahmen mehrfach modifiziert. Die Strafgelder wurden bis etwa 1909 ausschließlich den Knappschaftskassen übergeben und zählten dort zu den regulären Einnahmen. Im Zechenhaus – Gebet der Knappen vor der Einfahrt

Mit zunehmender Mannschaftsstärke eines Reviers wuchsen durch die gemeinsamen Andachten auch die Probleme. Bei der Ein- und Ausfahrt, die zum Beispiel bei den ersten Fahrkünsten über eine Stunde betragen konnten, musste z. B. die gesamte Mannschaft 15 Minuten zuzüglich der etwa 30 Minuten für die Morgenandacht vor Beginn der Einfahrt zugegen sein. Andererseits hatten die als erste ausfahrenden Bergleute, ohne noch nicht vorhandene Waschmöglichkeiten, verschmutzt, verschwitzt und mit nicht selten nassen Arbeitssachen zu warten, bis die letzten Kameraden wieder das Tageslicht erreicht hatten, um das vorgeschriebene gemeinsame Gebet zu verrichten. Besonders in der kalten Jahreszeit entstand dadurch eine kaum noch zumutbare Belastung. Nach Einführung der Markenkontrollen konnte das Verlesen vor und am Ende jeder Schicht wegfallen.

Das Schichtgebet verlor bei der Betriebsleitung zunehmend an Wert und Aufmerksamkeit. Betstuben wurden zwar auch nach 1870 nachweisbar noch auf einigen Schächten, z. B. auf dem Eduardschacht, eingerichtet. Sie dienten als Revierstuben und als Versammlungsräume und wurden bei Bedarf auch anderweitig genutzt. Auf dem Erdmannschacht in Wimmelburg wurde einer Verfügung entsprechend schon 1864 eine Dampflokomobile in die ehemalige Betstube gestellt. Andachten wurden offenbar nicht mehr regelmäßig durchgeführt. Beschlüsse dazu sind nicht bekannt.

Das Consistorium der Provinz Sachsen versuchte im August 1894, mit Unterstützung des Oberbergamtes Halle, die Wiedereinführung der gemeinschaftlichen Morgenandachten zu bewirken. Die Revierbeamten wurden beauftragt, Stellungnahmen dazu abzugeben und verlangten ihrerseits Stellungnahmen der Berg- und Hüttendirektion. Im November 1895 konnte der Eisleber Bergrevierbeamte Richter u.a. feststellen:

„ ... dass die Sitte, vor dem Anfahren eine gemeinsame Morgenandacht der Bergleute abzuhalten, durch die Entwicklung des Bergbaus zum Großbetrieb, durch viele damit zusammenhängende Umwälzungen und Neueinrichtungen, durch Einführung der Freizügigkeit, die Abkürzung und feste Begrenzung der Schichtzeit und die Abnahme des religiösen Sinnes mit der Zeit teilweise beseitigt worden ist.“

Im weiteren Text wurde auf das religiöse und sittliche Moment hingewiesen und gewünscht, dass die Morgenandachten, wo sie noch bestanden, weiter beibehalten bzw. die Einführung zumindest wöchentlich einmal montags wieder angestrebt werden sollte. Gebetbücher für Bergleute zum Preis von 50 Pfennig würden vorliegen und könnten in Magdeburg bezogen werden. Die Direktion hielt Morgenandachten zwar für wünschenswert, aber nicht für durchführbar. Im November 1896 wurde informiert, dass eine Anzahl Gruben im Oberbergamtsbereich wöchentliche Andachten eingeführt hatten. Es wurde gebeten, die Wiedereinführung noch einmal zu prüfen. Es erfolgte jedoch auch darauf ein negativer Bescheid. Im Jahre 1918 erfolgte ein letzter Versuch, wieder Morgenandachten einzuführen. Mit Verweis auf den Arbeitszeitverlust und im Interesse der Landesvereidigung wurde eine negative Antwort erteilt. Im Kupferschieferbergbau des Mansfelder Landes gab es keine Morgenandachten mehr. In anderen Bergrevieren, beispielsweise im Mechernicher Bergbau, wurden gemeinsame Schichtgebete noch bis nach dem II. Weltkrieg gesprochen.


Das Mansfelder Bergmannslied

Mit zu den ersten im Mansfeldischen gedruckten Bergmannsliedern sind die Bergreihen RINCKHARTs (1586-1649) aus dessen Lutherdramen zu nennen. Darin singen auch Bergleute von ihren Sorgen und Nöten und von ihrem Glauben. Wie überall in Deutschland entstanden die bekanntesten Bergmannslieder jedoch erst ausgangs des 18. und im 19. Jahrhundert. PLÜMICKE, mindestens ein Nachkomme der Mansfelder Bergmannsfamilie ZIERVOGEL, der Knappschaftsarzt GIEBELHAUSEN und nicht zuletzt auch NOVALIS sind nur einige Namen, die mit Liedern bergmännischer Prägung bekannt wurden.

Bereits ein Jahr nach NOVALIS’ Tod finden wir im Gesangbuch des Königl. Preußischen Markscheiders Ch. W. Kolbe aus Wettin an zweiter Stelle unter 58 Liedern den wohlbekannten Text des ersten Bergmannsliedes aus „Heinrich von Ofterdingen“. Bekannte preußische Bergbeamte des Bergamtes und des Oberbergamtes in Rothenburg erwarben dieses Büchlein. Auch in den Revierstuben des Oberbergamtes lagen Exemplare zur Benutzung aus. Am arbeitsfreien Jahresanfang, zu Knappschaftsfesten und anderen Anlässen wurde im gesamten Revier der Gesang mit standesgemäßem Inhalt gepflegt. Kapellen und Chöre des Mansfelder Landes trugen allen folgenden gesellschaftlichen Umwälzungen zum Trotz altes Liedgut weiter bis in unsere Zeit.

„Ehre dem Bergmann, dem braven Mann, Ehre auch Bruder Hüttenmann“.

Diese Worte stammen aus Plümickes Bergmannslied „Ehre dem Bergstand“. Sie bilden das Motto auf unserer Vereinsfahne und wurden Grundanliegen unseres Vereins. Wir halten es für eine besondere Pflicht, das Bergmannslied in unsere Traditionspflege mit einzubeziehen. Die Veranstaltung mit den Freiberger Bergsängern in der Eisleber Bergmannskirche „St. Annen“ im Oktober 2005 soll mit dazu beitragen. Speziell über das Mansfelder Bergmannslied wird in einem zweiten Teil noch ausführlicher zu berichten sein.

01/2019

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